Asbestsanierung
Achtung Asbest!
Austausch asbesthaltiger Brandschutzklappen
- Ausbau asbesthaltiger Brandschutzklappen inkl. aller Nebenleistungen
- Einbau neuer Brandschutzklappen nach FK2-EU Standard
- Planungs- und Vorleistungen zum Austausch der Brandschutzklappen
- Initiierung und Begleitung der Abnahme durch Prüfsachverständige
Nebenleistungen
- Lüftungsarbeiten
- Maurerarbeiten
- Verputzarbeiten
- Maler & Trockenbau
- Akkustik & Deckenbau
Prüfung von asbesthaltigen Brandschutzklappen
- Prüfung asbesthaltiger Brandschutzklappen nach anerkannten AT-Verfahren
- Gefährdungsbeurteilungen nach §6 der GefStoffV
- Wartung von Brandschutzklappen
- Abstimmung mit den zuständigen Behörden
Schadstoffanalysen und Sanierungskonzepte
- Erfassung und Bewertung von Gebäudeschadstoffen
- Raumluft- und Materialprobenahmen
- Erstellung von Schadstoffkatastern
- Kooperation mit DIN 17025-akkreditierten Laboratorien
Hilfe für betroffene Betreiber
Die Liste der Gebäude mit Lüftungsanlagen, in denen asbesthaltige Brandschutzklappen eingebaut sind, ist lang. Tief in die Gebäudestruktur integriert, sorgen diese Bauteile dafür, dass sich Feuer und Rauchgase nicht über die Lüftungsanlage in andere Gebäudeteile ausbreiten können. Die Brandschutzklappen reagieren auf Hitze, schließen automatisch und blockieren so den Luftstrom.
Der Austausch von asbesthaltigen Brandschutzklappen stellt einen erheblichen Eingriff in die Bausubstanz und eine erhebliche Beeinträchtigung des täglichen Gebäudebetriebs dar. Die Sanierung erfordert die Koordination einer Vielzahl von Fachfirmen. Dazu gehören unter anderem der Schadstoffsanierer, HLSK-Techniker, Elektriker, Maurer und Brandschützer. Die Koordination erfordert Zeit, Energie und Aufwand, was letztlich zu hohen Kosten und längeren Betriebsunterbrechungen führt.
Bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand und profitieren von einem zentralen Ansprechpartner während des gesamten Prozesses. Wir übernehmen alle notwendigen Arbeiten und führen den Austausch der Brandschutzklappen nach einem individuell auf Sie zugeschnittenen Konzept durch. Dabei legen wir größten Wert auf eine verlässliche Kalkulation und ein effizientes Projektmanagement. Unsere qualifizierten Fachkräfte sorgen für eine schnelle und sichere Abwicklung aller erforderlichen Baumaßnahmen.
Diese Regelungen müssen
beim Austausch beachtet werden
Der Ausbau von asbesthaltigen Brandschutzklappen darf nur von behördlich zugelassenen Fachfirmen gemäß GefStoffV Anhang I Nummer 2.4 Absatz 4 durchgeführt werden, sofern kein emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519 Nummer 2.9 Anwendung findet. Darüber hinaus sind folgende Verordnungen und Regelungen sind beim Ausbau zu beachten:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- LV 45: Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung. Oktober 2018
3. Ausgabe - TRGS 519
- Landesbauordnungen
- Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG),
- Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
Falscher Umgang mit Asbest kann ernsthafte Folgen für Mensch und Umwelt haben und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Auch für den Einbau neuer Brandschutzklappen sind einige Regelungen zu beachten, um den Brandschutz
des Gebäudes wieder ordnungsgemäß herzustellen. Dazu zählen u.a.:
- Musterbauordnung (MBO)
- Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR)
- Muster-Verwaltungsvorschift Technische Baubestimmungen
(MVV TB) - EU-Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO)
- DIN 15650, DIN EN 1366-2…
Mit uns erhalten Sie einen zuverlässigen Partner zum fachgerechten Austausch Ihrer Brandschutzklappen an Ihrer Seite.
richtig austauschen
Leistungsportfolio der
Fischbach Industrie Service GmbH
Asbesthaltige Brandschutzklappen
- Austausch asbesthaltiger Brandschutzklappen inkl. aller Nebenleistungen z.B.
- Maurerarbeiten
- Verputzarbeiten
- Maler & Trockenbau
- Akustik & Deckenbau
- Projekt- und Fachplanung zum Austausch der Brandschutzklappen
- Erstellung des Sanierungskonzeptes
- Standsicherheitstechnische Begleitung durch einen Statiker
- CAD-Visualisierungen
- Abstimmung mit zuständigen Behörden und dem Auftraggeber zur Minimierung betrieblicher Störungen
- Einbau der neuen Brandschutzklappen mit der notwendigen Peripherie (Federrücklaufmotor, Endlagerschalter etc.)
- Initiierung und Begleitung der Abnahme durch Prüfsachverständige (z.B. TÜV, DEKRA)
Erfassung und Bewertung von Gebäudeschadstoffen
- Erfassung und Bewertung von Gebäudeschadstoffen
- Asbest
- PCB
- PAK
- HBCD
- Materialprobenahmen nach anerkannten BT-Verfahren
- BT 31
- BT 32
- BT 55
- Untersuchungen in akkreditierten (DIN 17025) Laboren
- Erstellung von Schadstoffkatastern (nach VDI 6202 etc.) und Schadstoffsanierungskonzepten
- Gefährdungsbeurteilung von asbesthaltigen Brandschutzklappen
- Wartung und Prüfung von asbesthaltigen Brandschutzklappen nach behördlich zugelassenen AT-Verfahren
Was uns unsere Kunden
häufiger fragen:
Ja, wir sind ein zertifiziertes Fachunternehmen nach §8 Abs. 8 in Verbindung mit Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung. Und natürlich erfüllen unsere Mitarbeiter sämtliche behördliche Anforderungen für den Umgang mit Abest wie etwa Sachkundenachweise gemäß TRGS 519 Nr. 5.1.
Ja, wir können von der Erfassung und Bewertung von Gebäudeschadstoffen über die Erstellung von Schadstoffsanierungskonzepten und die Abstimmung mit Behörden und gesetzlichen Institutionen bis zur tatsächlichen Sanierung und fachgerechten, sicheren Entsorgung alle Aspekte des professionellen Schadstoffmanagements abdecken.
Wir können Schadstoffsanierungen, insbesondere die Sanierung asbesthaltiger Brandschutzklappen, im gesamten Bundesgebiet als Generalunternehmer ausführen.
Fischbach Industrie Service ist im 360-Grad-Dienstleistungsverbund der Fischbach Gruppe für Bestandsbau und Quartiersentwicklung für die Schadstoffsanierung verantwortlich. Die Gruppe ist einer der Marktführer im deutschen Bestandsbau und ein leistungsfähiger Partner für Wohnungswirtschaft und Immobilienmangement.
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